Scheibentausch mit Teilkasko: Was wird übernommen?

Ein Steinschlag oder ein Riss in der Autoscheibe ist schnell passiert. In vielen Fällen greift die Teilkaskoversicherung – doch was genau wird übernommen, welche Kosten bleiben eventuell beim Fahrzeughalter und worauf sollte man achten? Der folgende Artikel gibt einen vollständigen, praxisnahen Überblick.


Was bedeutet Scheibentausch über die Teilkasko?

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die ohne eigenes Verschulden entstehen. Dazu zählen unter anderem Glasbrüche. Ein Scheibentausch fällt in der Regel dann unter die Teilkasko, wenn:

  • die Frontscheibe gerissen ist

  • der Schaden nicht reparabel ist

  • die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist

Die Haftpflichtversicherung greift hier nicht, da kein Dritter geschädigt wurde.


Welche Scheiben übernimmt die Teilkasko?

In der Regel werden alle fest verbauten Fahrzeugscheiben übernommen, darunter:

  • Frontscheibe (Windschutzscheibe)

  • Seitenscheiben

  • Heckscheibe

  • Glasdächer / Panoramadächer (fahrzeugabhängig)

Voraussetzung ist, dass es sich um echtes Fahrzeugglas handelt und nicht um Kunststoffelemente.


Reparatur oder Austausch – wo liegt der Unterschied?

Scheibenreparatur

  • Möglich bei kleinen Steinschlägen außerhalb des Sichtfelds

  • Oft kostenlos, da viele Versicherungen auf die Selbstbeteiligung verzichten

Scheibentausch

  • Notwendig bei Rissen, Schäden im Sichtfeld oder großflächigen Einschlägen

  • Wird ebenfalls übernommen, jedoch meist abzüglich Selbstbeteiligung


Welche Kosten übernimmt die Teilkasko beim Scheibentausch?

Die Versicherung übernimmt in der Regel:

  • Kosten für die neue Scheibe

  • Arbeitskosten für den Austausch

  • Kalibrierung von Fahrerassistenzsystemen (z. B. Kamera, Spurhalteassistent)

  • Entsorgung der alten Scheibe

Nicht oder nur eingeschränkt übernommen werden können:

  • Selbstbeteiligung (z. B. 150 € oder 300 € je nach Vertrag)

  • Sonderwünsche wie Tönung oder höherwertiges Glas

  • Schäden, die bereits vorher bestanden


Originalscheibe oder Nachbau – was zahlt die Versicherung?

Grundsätzlich entscheidet der Versicherer:

  • Originalscheibe (OEM): Häufig Standard bei neueren Fahrzeugen

  • Nachbau (Aftermarket): Technisch gleichwertig, oft günstiger

Wichtig: Die Qualität muss den Herstellervorgaben entsprechen. Bei modernen Fahrzeugen ist die exakte Kalibrierung entscheidend – unabhängig davon, ob Original- oder Aftermarket-Glas verbaut wird.


Hat ein Scheibentausch Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt?

Nein.
Ein Schaden über die Teilkasko hat keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt. Das unterscheidet sie deutlich von der Vollkasko.


Ablauf eines Scheibentauschs mit Teilkasko

  1. Schaden feststellen

  2. Versicherung informieren oder direkt zur Fachwerkstatt

  3. Deckungszusage einholen (oft übernimmt die Werkstatt das)

  4. Scheibe wird ersetzt

  5. Selbstbeteiligung vor Ort zahlen (falls vereinbart)

In vielen Fällen erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Werkstatt und Versicherung.


Wichtige Punkte, die häufig übersehen werden

  • Kamera- und Sensorsysteme: Müssen nach dem Tausch neu kalibriert werden

  • Leasingfahrzeuge: Oft bestehen zusätzliche Vorgaben des Leasinggebers

  • Fahrverbote: Mit gerissener Frontscheibe kann ein Bußgeld drohen

  • Sichtfeld: Schäden im Sichtfeld des Fahrers sind immer sicherheitsrelevant


Fazit: Scheibentausch mit Teilkasko – sinnvoll und abgesichert

Die Teilkaskoversicherung übernimmt den Scheibentausch in den meisten Fällen umfassend. Für Fahrzeughalter bedeutet das:

  • Hohe Kostenersparnis

  • Kein Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt

  • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung

Entscheidend ist eine fachgerechte Ausführung, insbesondere bei modernen Fahrzeugen mit Assistenzsystemen. Ein frühzeitiger Austausch schützt nicht nur vor Folgeschäden, sondern auch vor rechtlichen und sicherheitsrelevanten Problemen.