Scheibentausch bei Leasing: typische Vorgaben
Ein Steinschlag oder Riss in der Windschutzscheibe ist ärgerlich – bei Leasingfahrzeugen jedoch besonders sensibel. Leasinggeber machen klare Vorgaben, wie ein Scheibentausch durchzuführen ist, um den Fahrzeugwert zu sichern und Probleme bei der Rückgabe zu vermeiden. In diesem Artikel erfahren Sie detailliert, welche typischen Anforderungen gelten, worauf Leasingnehmer achten müssen und wie Sie unnötige Kosten vermeiden.
Warum Leasinggeber beim Scheibentausch so strikt sind
Leasingfahrzeuge bleiben rechtlich Eigentum der Leasinggesellschaft. Entsprechend hoch ist das Interesse an einem einwandfreien technischen und optischen Zustand. Die Frontscheibe ist ein sicherheitsrelevantes Bauteil und integraler Bestandteil der Karosseriestruktur. Unsachgemäße Reparaturen oder minderwertige Ersatzteile können den Fahrzeugwert mindern und Sicherheitsfunktionen beeinträchtigen.
Reparatur oder Austausch: was ist erlaubt?
In vielen Leasingverträgen ist klar geregelt, wann eine Reparatur zulässig ist und wann zwingend ein Scheibentausch erfolgen muss.
Typische Vorgaben sind:
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Steinschlagreparatur nur außerhalb des Sichtfelds des Fahrers
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Keine Reparatur bei Rissen, Mehrfachschäden oder Schäden am Scheibenrand
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Pflicht zum Austausch, wenn die Stabilität der Scheibe beeinträchtigt ist
Wichtig: Selbst wenn technisch eine Reparatur möglich wäre, kann der Leasinggeber dennoch einen vollständigen Austausch verlangen.
Originalscheibe oder gleichwertiger Ersatz?
Ein zentraler Punkt bei Leasingfahrzeugen ist die Frage nach der verwendeten Scheibe.
Übliche Anforderungen:
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Verwendung einer Originalscheibe (OEM) oder
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einer leasingfähigen, gleichwertigen Scheibe in Erstausrüsterqualität
Billige Nachbauscheiben sind in der Regel nicht zulässig. Bei der Rückgabe kann der Leasinggeber sonst einen Wertabzug geltend machen.
ADAS, Kameras und Sensoren: Kalibrierung ist Pflicht
Moderne Fahrzeuge verfügen über Fahrerassistenzsysteme wie:
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Spurhalteassistent
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Notbremsassistent
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Verkehrszeichenerkennung
Nach einem Scheibentausch ist fast immer eine Neukalibrierung der Frontkamera erforderlich. Leasinggeber verlangen:
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eine fachgerechte Kalibrierung nach Herstellervorgaben
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eine Dokumentation der Kalibrierung
Fehlt diese, gilt der Scheibentausch als unvollständig.
Vorgaben zur Werkstattwahl
Viele Leasinggesellschaften schreiben vor, dass der Scheibentausch:
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in einer zertifizierten Fachwerkstatt
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oder bei einem freigegebenen Partnerbetrieb
durchgeführt werden muss. Eigenreparaturen oder Arbeiten in nicht autorisierten Betrieben können zu Problemen bei der Abrechnung oder Rückgabe führen.
Abwicklung über die Versicherung
In der Regel wird der Scheibentausch über die Teilkaskoversicherung abgewickelt.
Typische Punkte:
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Steinschlagreparatur meist ohne Selbstbeteiligung
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Scheibentausch mit vereinbarter Selbstbeteiligung
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Leasingnehmer müssen den Schaden unverzüglich melden
Wichtig ist, dass die Abrechnung leasingkonform erfolgt und alle Unterlagen korrekt eingereicht werden.
Dokumentation und Nachweise nicht vergessen
Leasinggeber legen großen Wert auf vollständige Unterlagen. Dazu gehören:
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Rechnung mit exakter Bezeichnung der Scheibe
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Nachweis über die ADAS-Kalibrierung
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Einbau nach Herstellerrichtlinien
Diese Dokumente sollten bis zur Fahrzeugrückgabe aufbewahrt werden.
Risiken bei Nichteinhaltung der Vorgaben
Wer die Leasingvorgaben ignoriert, riskiert:
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Nachberechnungen bei der Rückgabe
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Wertminderungen
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Ablehnung der Reparatur durch den Leasinggeber
Gerade bei hochwertigen Fahrzeugen können diese Kosten erheblich sein.
Fazit: Scheibentausch bei Leasingfahrzeugen sorgfältig planen
Ein Scheibentausch bei Leasingfahrzeugen ist mehr als eine einfache Reparatur. Entscheidend sind:
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die richtige Entscheidung zwischen Reparatur und Austausch
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die Wahl einer leasingkonformen Scheibe
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eine fachgerechte Kalibrierung moderner Assistenzsysteme
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vollständige Dokumentation
Wer diese Punkte beachtet und den Schaden in einer qualifizierten Fachwerkstatt beheben lässt, vermeidet Ärger, Zusatzkosten und Probleme bei der Leasingrückgabe.

